Mag. Leopold Liener – Ihr öffentlicher Notar
Als Ihr unabhängiger Rechtsberater biete ich Ihnen schnelle und kompetente Unterstützung in allen rechtlichen Angelegenheiten. Ich stehe Ihnen unkompliziert zur Seite und finde die besten Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Dabei berücksichtige ich sowohl die vertraglichen Aspekte als auch die steuerlichen Auswirkungen, um eine ganzheitliche Lösung zu gewährleisten.
So stelle ich sicher, dass für alle Beteiligten eine optimale, sichere und kosteneffiziente Lösung gefunden wird.
NOTAR
Gemeinsam mit unserem Team stehen wir Ihnen in allen notariellen Angelegenheiten verlässlich zur Seite. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über umfassende Erfahrung und fachliche Kompetenz und sorgen dafür, dass Ihre Anliegen effizient und sorgfältig bearbeitet werden.
MAG. LEOPOLD LIENER
Öffentlicher Notar
- Jahrgang 1987
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Innsbruck und Wien
- Hochschulkurs und Perfektionskurs aus Europarecht im Rahmen des Europäischen Forum Alpbachs
- Notariatskandidat in Krems an der Donau, Mödling und Wien
- seit 01.09.2015 öffentlicher Notar
Mag. Maximilian Suttner-Gatterburg
Notarsubstitut
- Jahrgang 1986
- Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien
- 2012 – 2014 Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung
- 2014 – 2019 Industrie (Privatstiftung, Konzernrechtsabteilung, Beteiligungsmanagement)
- seit März 2020 Notariat Allentsteig
LEISTUNGEN
In den folgenden Bereichen unterstützen wir Sie gerne mit unseren Kernkompetenzen:
Immobilienkauf und -Verkauf
Beim Immobilienkauf gibt es vieles zu beachten. Kompetenter Ansprechpartner kann der Notar sein. Es wird geprüft, ob der Verkäufer auch der Eigentümer, ob das Grundstück lastenfrei oder ob das Objekt mit Auflagen verbunden ist. Weiters spielen Bebauungspläne, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechte eine bedeutende Rolle.
Der Notar berät Sie umfassend und errichtet den Kaufvertrag. Um die Kaufsumme sicher zu verwahren, fungiert der Notar als Treuhänder.
Schenkung und Übergabe
Schenkung
Ab welchem Wert sollte man eine Schenkung auch juristisch klären und absichern? Wer etwas schenken will (oder wer etwas geschenkt bekommt), denkt oft nicht daran, wie nützlich die Hilfe eines erfahrenen Juristen sein kann. In vielen Fällen ist die Errichtung eines Schenkungsvertrages dringend zu empfehlen.
Übergabe
Bei der Übergabe werden, im Unterschied zur Schenkung, Gegenleistungen vereinbart – etwa die weitere Versorgung des Übergebers, ein Wohnrecht oder Ähnliches. Hier ist der Spielraum so groß, dass der Rat eines Fachmannes besonders viel wert ist. Auch pensions- und steuerrechtliche Aspekten sind dabei zu berücksichtigen.
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars. Ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen oder ob sie ein Unternehmen übertragen wollen: Als objektive und erfahrene Berater bieten wir Ihnen umfangreiche Rechtsdienstleitungen an.
Auch in seiner Arbeit für Unternehmer und Unternehmen entwickelt der Notar maßgeschneiderte Lösungen, die formal und inhaltlich einwandfrei sind und Bestand haben. Dabei werden alle Geschäftspartner gleich behandelt. So können spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden werden.
Ihr Notar berät Sie kompetent und umfassend bei Betriebsgründung, Wahl der geeigneten Rechtsform, Betriebsfortführung, Nachfolgeplanung und Unternehmensübergabe.
Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar immer auf dem neuesten Stand. Informationen können so überprüft und bestätigt werden.
Bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften verfasst der Notar alle erforderlichen Eingaben und erledigt alle nötigen Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch. Zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.
Unternehmensgründung
Ob allein oder mit Geschäftspartnern, ob kleines Unternehmen oder größerer Betrieb: Die Gründung ist in jedem Fall das erste Erfolgskapital Ihrer Unternehmensgeschichte. Ihr Notar bietet Ihnen als objektiver und erfahrener Berater umfassende Rechtsdienstleistungen dafür an.
Der Notar findet mit Ihnen die maßgeschneiderte Lösung, die Bestand hat, die keinen Partner übervorteilt, die formal und inhaltlich einwandfrei ist und damit spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon vermeiden kan, bevor sie überhaupt entstehen. Sie gründen ein Unternehmen, weil Sie eine Geschäftsidee umsetzen wollen. Die rechtliche Umsetzung übernimmt der Notar.
Der Notar schafft Ihnen rasch und unbürokratisch freie Bahn: Vom ertsen Notartermin bis zur Eintragung im Firmenbuch. Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar immer auf dem neusten Stand – und Sie als sein Kunde damit auch. Hier erfahren Sie alle wichtigen rechtlichen Informationen aller dort eingetragenen Unternehmen. Hier bekommen Sie beglaubigte Firmenbuchauszüge. Hier können Sie sich auch gleich Ihre Zeichnungsbefugnis bestätigen lassen.
Der Notar verfasst alle zur Gründung eines Unternehmens notwendigen Urkunden und Eingaben und erledigt für Sie alle Schritte – bis zur Eintragung oder Änderung im Firmenbuch.
Familienrecht
Wenn einer Vermögen in eine Ehe einbringt – gehört es dann beiden Ehepartnern? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen? Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab? Wer kann gemeinsam eine Eigentumswohnung kaufen? Kann der Partner in den Mietvertrag einsteigen?
Es gibt vieles, das man regeln sollte. In familiären Angelegenheiten sind Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig. Der Notar erfüllt dabei zwei Funktionen: Er hat Erfahrung im Familienrecht und ist daher ein wertvoller Berater bei wichtigen Entscheidungen. Und in einigen Angelegenheiten ist er vom Staat ausdrücklich dazu berufen, durch eine notarielle Urkunde klare Verhältnisse zu schaffen – etwa bei Vaterschaftserklärungen oder der Zustimmungserklärung bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung (künstliche Befruchtung).
Vorsorgevollmacht
Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Dafür gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson bestimmt, die in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn der Vollmachtgeber seine Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verloren hat. Eine Erwachsenenvertretung wird dadurch vermieden.
In der Praxis ist die Vorsorgevollmacht mittlerweile sehr beliebt. In der Regel werden nahe Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, mit dieser Vollmacht ausgestattet. Die Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht kann einerseits die Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten, andererseits die Vertretung im Spital gegenüber Ärzten, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, aber auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim und nicht zuletzt im Alltag bei Behörden, Gerichten und dergleichen umfassen.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt. Von jedem, der eine Vorsorgevollmacht erteilen will. Aber auch von jedem, der dabei berät.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation, bestimmte medizinische Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Die verbindliche Patientenverfügung muss unter Beiziehung eines Arztes einerseits und eines Notars, Rechtsanwaltes oder rechtskundigen Mitarbeiters der Patientenvertretung andererseits errichtet werden. Wenn alle diese Formvorschriften eingehalten werden, ist die Patientenverfügung acht Jahre lang verbindlich.
Jede Patientenverfügung, die bei einem Notar errichtet wird, kann auf Wunsch in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt.
Testament
Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, an wen das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Vermögen übertragen werden soll. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich.
Um ein gültiges Testament zu errichten, müssen strenge Formvorschriften eingehalten werden. In bestimmten Gefahrensituationen ist sogar ein mündliches Testament gültig.
Mit dem “Letzten Willen” sollte man nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an Ihren Notar. Gemeinsam können Sie ein Testament erstellen, das Ihren Vorstellungen entspricht. Ihr Notar beantwortet alle Fragen und hilft Ihnen auch, die richtigen Überlegungen anzustellen.
Verlassenschaftsverfahren
Im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens ist der Notar Ihr vertrauensvoller Partner. Er führt Sie durch das Verfahren und sorgt für die rechtssichere Abwicklung des Nachlasses, unterstützt bei der Testamentseröffnung, der Ermittlung der Erben und der Festlegung der Erbquoten. Mit seinem Expertenwissen sorgt der Notar dafür, dass alle Formalitäten korrekt erledigt werden und hilft, Konflikte zu vermeiden. Vertrauen Sie auf eine kompetente Beratung und eine reibungslose Abwicklung – in einer schwierigen Lebenssituation wie dieser sind wir für Sie da.
DIGITALES NOTARIAT
Seit einiger Zeit können nahezu alle notariellen Dienstleistungen „online“ erfolgen. Nutzen Sie die Möglichkeit und nehmen Sie Ihren Notartermin digital wahr für:
Notarielle Protokolle
wie Gesellschafterversammlungen, Geschäftsführerbestellungen,…
Notariatsakte
wie GmbH-Gründung, Schenkungsverträge, Vorsorgevollmachten,…
Beglaubigungen
Vollmachten, Kaufverträge, Firmenbuchanmeldungen,…
So funktioniert’s:
Kontakt aufnehmen:
Schicken Sie uns Ihr Anliegen per Mail oder mit dem Kontaktformular, wir melden uns in Kürze!
Termin vereinbaren:
Sie wählen einen Terminvorschlag aus und bekommen eine Terminbestätigung!
Digitalen Termin abwickeln:
Nach einem Videoidentifikationsverfahren werden Sie unkompliziert durch den Prozess geführt.
KONTAKT
Schreiben Sie uns einfach kurz Ihr Anliegen mittels Kontaktformular oder per E-Mail, rufen Sie an oder kommen Sie bei uns in der Kanzlei vorbei. Wir finden für jede Herausforderung die richtige Lösung. Die erste Rechtsauskunft ist selbstverständlich kostenlos.
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